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Mehrweg statt Einweg – ein Gewinn für alle.

Mehrweg fill-up Glasflasche1

Der Klimaschutz ist verstärkt im Fokus unserer Gesellschaft angekommen. Wer einen Beitrag dazu leisten möchte, hat viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Eine davon bietet die Regierung mit dem überarbeiteten Mehrweg-Gesetz in Deutschland. Mit der neuesten Änderung des Verpackungsgesetzes müssen Lieferdienste, Bistros, Restaurants und Caterer auch Mehrweg-Geschirr zum Mitnehmen anbieten. Kurz gesagt: Alle, die Essen zum Mitnehmen auf ihrer Karte haben, dürfen dafür nicht mehr nur Einweggeschirr parat halten. Eine passende Alternative, beispielsweise aus Kunststoff oder Glas, ist nun Pflicht. Die neue Regelung ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Dabei gilt: Die Preise für beide Optionen müssen gleich sein. Auch andere Vergünstigungen zugunsten des Einweg-Geschirrs sind untersagt. Mitgebrachte Behältnisse von Kunden müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Vorteile des neuen Gesetzes liegen auf der Hand:

Kunden werden dazu animiert, das oftmals aus Plastik bestehende Einweg-Geschirr zu meiden und stattdessen die umwelt- und klimafreundliche Alternative zu wählen. Auf diese Weise werden etliche Tonnen an Plastikmüll jährlich vermieden, die ansonsten mühsam wieder recycelt werden müssten oder im schlimmsten Fall sogar in unserer Umgebung oder in den Ozeanen landen würden. Ein Werbemittel, das im Gedächtnis bleibt Für die Anbieter von Essen oder Getränken „To go“ gibt es einen weiteren, großen Vorteil: Wird das Mehrweg-Geschirr zugleich als pfiffiges Werbemittel benutzt, können gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Behalten die Kunden Speisen und Getränke in guter Erinnerung, haben sie obendrein durch die fällige Rückgabe des Geschirrs einen Grund, bald wieder zu kommen und erneut etwas zu konsumieren. Zusätzlich prägen sich die Kunden auf diese Weise den Namen des Anbieters mit dem exzellenten Angebot noch besser ein und tragen die Information höchstwahrscheinlich weiter. Mit dem Verzehr von gutem Essen und leckeren Getränken sind zudem positive Gedanken und Gefühle verknüpft. Sieht der Kunde beim Essen zusätzlich Logo und Schriftzug des Anbieters auf dem Mehrweg-Geschirr, wird er diese positiven Empfindungen auf den Anbieter übertragen. Insofern sind Werbemittel in dieser Form ein besonders einfacher Weg, um im Gedächtnis und im Gefühlsleben der Kunden präsent zu bleiben. Zwei Optionen sind für Anbieter von Essen und Getränken „To go“ interessant: Entweder sie kaufen das Mehrweg-Geschirr selbst ein. Oder sie arbeiten mit einer Partnerfirma zusammen, die sich auf den Verleih von Geschirr spezialisiert hat. Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile, die im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen. Fazit: Das neue Gesetz bietet sowohl Anbietern als auch Kunden eine optimale Steilvorlage, um sich aktiv am Klima- und Umweltschutz zu beteiligen.

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